Glossar
Was ist das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO?
Kurz erklärt
Das Auskunftsrecht gibt jeder Person das Recht zu erfahren, ob und wie ein Unternehmen personenbezogene Daten über sie verarbeitet – inklusive einer Kopie dieser Daten.
Erklärung
Betroffene können jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche Daten zu ihrer Person verarbeitet werden, zu welchem Zweck, wie lange und an wen sie weitergegeben werden. Unternehmen müssen diese Auskunft grundsätzlich innerhalb eines Monats vollständig und in verständlicher Form erteilen.
Praxisrelevanz für Unternehmen
Ein strukturierter Prozess zur Bearbeitung von Auskunftsersuchen ist unverzichtbar – ohne aktuelles Verarbeitungsverzeichnis lässt sich die Frist kaum einhalten. Unvollständige oder verspätete Auskünfte zählen zu den häufigsten Anlässen für Beschwerden bei Aufsichtsbehörden.
Verwandte Begriffe & Leistungen
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