Welche Rechtsgrundlagen erlaubt die DSGVO für die Datenverarbeitung?
Erklärung
Art. 6 Abs. 1 DSGVO nennt sechs mögliche Rechtsgrundlagen: die Einwilligung der betroffenen Person, die Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrags, die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, den Schutz lebenswichtiger Interessen, die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse sowie die Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten, sofern die Interessen der betroffenen Person nicht überwiegen.
In der unternehmerischen Praxis sind vor allem drei Rechtsgrundlagen relevant: Vertragserfüllung (z. B. Kundendaten zur Auftragsabwicklung), berechtigtes Interesse (z. B. bestimmte Analyse- oder Sicherheitsmaßnahmen) und Einwilligung (z. B. Newsletter-Versand). Für jede Verarbeitungstätigkeit muss die passende Rechtsgrundlage individuell bestimmt und im Verarbeitungsverzeichnis dokumentiert werden.
Praxisrelevanz für Unternehmen
Die Wahl der falschen Rechtsgrundlage ist einer der häufigsten Mängel in der Praxis – etwa wenn für eine ohnehin vertraglich erforderliche Verarbeitung zusätzlich unnötig eine Einwilligung eingeholt wird, obwohl Vertragserfüllung ausreichen würde. Das erschwert die spätere Handhabung, etwa bei einem Widerruf.
Bei Berufung auf berechtigtes Interesse ist eine dokumentierte Interessenabwägung ratsam, die nachvollziehbar darlegt, warum die unternehmerischen Interessen im konkreten Fall nicht von den Interessen der betroffenen Person überwogen werden.
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Häufige Fragen zu „Welche Rechtsgrundlagen erlaubt die DSGVO für die Datenverarbeitung?“
Welche Rechtsgrundlage ist für Kundendaten im Online-Handel typisch?
In der Regel die Vertragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für Bestellabwicklung und Rechnungsstellung, ergänzt um berechtigtes Interesse oder Einwilligung für Marketingzwecke.
Kann sich die Rechtsgrundlage für dieselbe Verarbeitung ändern?
Grundsätzlich sollte die Rechtsgrundlage für einen bestimmten Zweck konstant bleiben; ein nachträglicher Wechsel ist rechtlich nur eingeschränkt möglich und sollte vermieden werden.
Muss die Rechtsgrundlage den Betroffenen mitgeteilt werden?
Ja, nach Art. 13 und 14 DSGVO gehört die Angabe der Rechtsgrundlage zu den Pflichtinformationen, die etwa in der Datenschutzerklärung enthalten sein müssen.
Fragen zu Welche Rechtsgrundlagen erlaubt die DSGVO für die Datenverarbeitung??
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