Bußgeldpraxis der Aufsichtsbehörden: Diese Ursachen führen 2026 am häufigsten zu Verstößen
Veröffentlicht am 28.06.2026
Auch mehrere Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO zeigen sich in der Bußgeldpraxis der Aufsichtsbehörden wiederkehrende Muster: Fehlende oder veraltete Auftragsverarbeitungsverträge, unzureichend dokumentierte technische und organisatorische Maßnahmen sowie verspätete oder unvollständige Meldungen von Datenschutzverletzungen zählen weiterhin zu den häufigsten Anlässen für Sanktionen.
Auffällig ist, dass viele betroffene Unternehmen die zugrunde liegenden Mängel durchaus kannten, jedoch keine strukturierte Priorisierung zur Behebung hatten. Ein einmalig durchgeführtes Datenschutz-Audit verliert ohne regelmäßige Wiederholung schnell an Aussagekraft, da sich Systeme, Dienstleister und Prozesse fortlaufend ändern.
Für Unternehmen bedeutet das: Eine dokumentierte, nachvollziehbare Herangehensweise – auch wenn noch nicht jede Maßnahme vollständig umgesetzt ist – wirkt bei der Bußgeldbemessung nach Art. 83 DSGVO regelmäßig mildernd. Untätigkeit trotz erkannter Lücken wird dagegen besonders kritisch bewertet.
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