Datenschutz, der Unternehmen entlastet.

DSGVO.tech unterstützt Unternehmen bei Datenschutz, Compliance und Informationssicherheit – digital, pragmatisch und rechtssicher.

DSGVO AVV TOMs Compliance EU AI Act
Datenschutz in Zahlen

Der rechtliche Rahmen, den Unternehmen kennen sollten

DSGVO Ab 20 Personen Bestellpflicht für einen Datenschutzbeauftragten (§ 38 BDSG)
DSGVO 72 Stunden Meldefrist bei Datenschutzverletzungen (Art. 33 DSGVO)
DSGVO Bis zu 20 Mio. € oder 4 % Jahresumsatz Bußgeldrahmen nach Art. 83 DSGVO
EU AI Act Ab 02.08.2026 Kennzeichnungs- und Transparenzpflicht für bestimmte KI-generierte Inhalte
EU AI Act KI-Inhalte müssen erkennbar sein Nutzer müssen erkennen können, wenn Texte, Bilder, Audio- oder Videoinhalte durch KI erzeugt oder manipuliert wurden.
EU AI Act Bis zu 35 Mio. € oder 7 % Jahresumsatz Bußgeldrahmen für schwerwiegende Verstöße gegen den EU AI Act
EU AI Act Ab 2. Februar 2025 Pflicht zur KI-Kompetenz (AI Literacy) für Beschäftigte, die KI-Systeme einsetzen
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Ab 50 Beschäftigten Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) 7 Tage Frist zur Eingangsbestätigung einer Meldung
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) 3 Monate Frist für Rückmeldung zu Folgemaßnahmen
DSGVO Ab 20 Personen Bestellpflicht für einen Datenschutzbeauftragten (§ 38 BDSG)
DSGVO 72 Stunden Meldefrist bei Datenschutzverletzungen (Art. 33 DSGVO)
DSGVO Bis zu 20 Mio. € oder 4 % Jahresumsatz Bußgeldrahmen nach Art. 83 DSGVO
EU AI Act Ab 02.08.2026 Kennzeichnungs- und Transparenzpflicht für bestimmte KI-generierte Inhalte
EU AI Act KI-Inhalte müssen erkennbar sein Nutzer müssen erkennen können, wenn Texte, Bilder, Audio- oder Videoinhalte durch KI erzeugt oder manipuliert wurden.
EU AI Act Bis zu 35 Mio. € oder 7 % Jahresumsatz Bußgeldrahmen für schwerwiegende Verstöße gegen den EU AI Act
EU AI Act Ab 2. Februar 2025 Pflicht zur KI-Kompetenz (AI Literacy) für Beschäftigte, die KI-Systeme einsetzen
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Ab 50 Beschäftigten Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) 7 Tage Frist zur Eingangsbestätigung einer Meldung
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) 3 Monate Frist für Rückmeldung zu Folgemaßnahmen
Leistungen

Ihre externe Datenschutzabteilung – vollständig abgedeckt

Von der Bestellung als Datenschutzbeauftragter bis zur EU-AI-Act-Beratung: Wir übernehmen die Aufgaben, für die intern meist Zeit, Personal oder Spezialwissen fehlt.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Wir erstellen und pflegen Ihr Verarbeitungsverzeichnis (VVT) – strukturiert, aktuell und jederzeit auskunftsfähig.

Auftragsverarbeitungsverträge

Wir prüfen, erstellen und verwalten Ihre AV-Verträge mit Dienstleistern und behalten Fristen sowie Änderungen im Blick.

Schulungen & Awareness

Praxisnahe Schulungen für Mitarbeitende und Führungskräfte – verständlich, ohne Fachjargon, mit Bezug zum Arbeitsalltag.

Datenschutz-Folgenabschätzungen

Bei risikoreichen Verarbeitungen erstellen wir Folgenabschätzungen nach Art. 35 DSGVO und dokumentieren Schutzmaßnahmen rechtssicher.

Hinweisgeberschutz

Wir richten einen konformen Meldekanal nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ein und unterstützen bei der Bearbeitung eingehender Meldungen.

Informationssicherheit

Wir unterstützen beim Aufbau technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM) und einem funktionierenden Informationssicherheits-Management.

KI-Governance & EU AI Act

Wir bewerten den Einsatz von KI-Systemen in Ihrem Unternehmen und begleiten Sie bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem EU AI Act.

Warum DSGVO.tech

Was die Zusammenarbeit im Alltag ausmacht

Persönliche Betreuung

Ein fester Ansprechpartner begleitet Ihr Unternehmen durchgängig – keine wechselnden Kontakte, keine Warteschleifen.

Digitale Prozesse

Dokumentation, Kommunikation und Nachweise laufen über digitale, nachvollziehbare Prozesse statt verstreute E-Mails und Ordner.

Schnelle Reaktionszeiten

Bei Rückfragen, Vorfällen oder Fristen erhalten Sie zeitnah eine fundierte Einschätzung – planbar für Ihren Arbeitsalltag.

Rechtssichere Dokumentation

Alle Maßnahmen werden so dokumentiert, dass sie im Ernstfall gegenüber Aufsichtsbehörden und Gerichten Bestand haben.

Ablauf

So arbeiten wir

Schritt 01

Analyse

Wir erfassen den Status quo Ihrer Datenverarbeitung, bestehenden Dokumentation und technischen Infrastruktur.

Schritt 02

Risikobewertung

Wir bewerten Verarbeitungen nach Risiko und leiten priorisierten Handlungsbedarf ab.

Schritt 03

Umsetzung

Wir setzen die notwendigen Maßnahmen um – von Dokumentation bis technischer Konfiguration – gemeinsam mit Ihrem Team.

Schritt 04

Laufende Betreuung

Wir beobachten Änderungen in Recht und Unternehmen und passen Maßnahmen kontinuierlich an.

Branchen

Erfahrung über Branchengrenzen hinweg

Handelsunternehmen

Von Onlineshops bis stationärem Handel: rechtssichere Kundendaten- und Trackingprozesse für Unternehmen mit hohem Kundendatenaufkommen.

Industrieunternehmen

Datenschutz für Produktion, Lieferketten und vernetzte Anlagen – abgestimmt auf komplexe, oft internationale Unternehmensstrukturen.

Handwerksbetriebe

Pragmatische Lösungen für Betriebe ohne eigene Rechtsabteilung – verständlich erklärt und direkt im Arbeitsalltag umsetzbar.

Gesundheitswesen

Besonders sensible Daten erfordern besonders sorgfältige Prozesse – abgestimmt auf die Anforderungen von Praxen und Gesundheitsdienstleistern.

IT-Unternehmen & Softwareanbieter

Auftragsverarbeitung, Cloud-Infrastruktur und technische Maßnahmen auf Augenhöhe – für Unternehmen, die selbst häufig als Auftragsverarbeiter agieren.

Dienstleister

Verlässliche Prozesse für Kanzleien, Agenturen und Beratungen mit hohem Datenaufkommen und besonderem Vertraulichkeitsanspruch.

Online-Shops

DSGVO-konforme Shop-Software, Tracking und Zahlungsabwicklung – für Online-Händler mit hohem technischem Tool-Einsatz.

Steuerberater & Kanzleien

Rechtssicherer Umgang mit Mandantendaten, Kanzleisoftware und externen Dienstleistern – abgestimmt auf die besonderen Vertraulichkeitspflichten steuerberatender Berufe.

Arztpraxen

Besonders sensible Gesundheitsdaten erfordern besonders sorgfältige Prozesse – praxisnah umsetzbar im engen Praxisalltag.

Agenturen

Datenschutz für Werbe-, Digital- und Kommunikationsagenturen mit hohem Tool- und Kampagneneinsatz für ihre Kunden.

Was Sie erwarten können

Messbarer Nutzen statt leerer Versprechen

Entlastung der Geschäftsführung

Die Verantwortung für Datenschutzthemen liegt bei uns – die Geschäftsführung wird operativ entlastet.

Rechtssicherheit

Alle Maßnahmen basieren auf aktueller Rechtslage und werden nachvollziehbar dokumentiert.

Schnelle Umsetzung

Klare Prioritäten statt langer Konzeptphasen – Maßnahmen werden zügig wirksam.

Praxistaugliche Lösungen

Lösungen, die im Arbeitsalltag tatsächlich funktionieren – keine Schubladenkonzepte.

Kompetente Beratung

Fundierte, verständliche Beratung ohne Fachjargon und ohne Übertreibung.

FAQ

Häufige Fragen

Wann benötige ich einen Datenschutzbeauftragten?

Ein Datenschutzbeauftragter ist unter anderem verpflichtend, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, wenn Kerntätigkeiten in einer umfangreichen Überwachung von Personen bestehen oder wenn besonders sensible Daten in größerem Umfang verarbeitet werden. Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Form eine Bestellpflicht besteht.

Was kostet ein Datenschutzverstoß?

Bußgelder nach der DSGVO können je nach Verstoß bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen – zusätzlich zu möglichen Reputationsschäden und Schadensersatzforderungen Betroffener. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach Schwere, Dauer und Kooperationsbereitschaft des Unternehmens.

Übernehmen Sie die Kommunikation mit Behörden?

Ja. Als externer Datenschutzbeauftragter sind wir der zentrale Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und stimmen Anfragen, Meldungen und Rückfragen direkt mit ihnen ab – transparent abgestimmt mit Ihrer Geschäftsführung.

Unterstützen Sie beim EU AI Act?

Wir bewerten, welche KI-Systeme in Ihrem Unternehmen unter den EU AI Act fallen, welcher Risikoklasse sie zuzuordnen sind und welche Pflichten sich daraus ergeben – und begleiten Sie bei der praktischen Umsetzung.

Wie schnell kann die Zusammenarbeit starten?

Nach einem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie zeitnah eine Einschätzung zum weiteren Vorgehen. Die konkrete Startphase richtet sich nach dem Umfang der bestehenden Dokumentation und wird gemeinsam mit Ihnen terminiert.

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