Externer Datenschutzbeauftragter
Wir übernehmen die Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter gemäß Art. 37 DSGVO – inklusive Ansprechpartner für Behörden, Mitarbeitende und Betroffene.
DSGVO.tech unterstützt Unternehmen bei Datenschutz, Compliance und Informationssicherheit – digital, pragmatisch und rechtssicher.
Von der Bestellung als Datenschutzbeauftragter bis zur EU-AI-Act-Beratung: Wir übernehmen die Aufgaben, für die intern meist Zeit, Personal oder Spezialwissen fehlt.
Wir übernehmen die Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter gemäß Art. 37 DSGVO – inklusive Ansprechpartner für Behörden, Mitarbeitende und Betroffene.
Wir prüfen Ihre bestehenden Prozesse, Systeme und Dokumentationen auf DSGVO-Konformität und zeigen konkreten Handlungsbedarf auf.
Wir erstellen und pflegen Ihr Verarbeitungsverzeichnis (VVT) – strukturiert, aktuell und jederzeit auskunftsfähig.
Wir prüfen, erstellen und verwalten Ihre AV-Verträge mit Dienstleistern und behalten Fristen sowie Änderungen im Blick.
Praxisnahe Schulungen für Mitarbeitende und Führungskräfte – verständlich, ohne Fachjargon, mit Bezug zum Arbeitsalltag.
Bei risikoreichen Verarbeitungen erstellen wir Folgenabschätzungen nach Art. 35 DSGVO und dokumentieren Schutzmaßnahmen rechtssicher.
Wir richten einen konformen Meldekanal nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ein und unterstützen bei der Bearbeitung eingehender Meldungen.
Wir unterstützen beim Aufbau technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM) und einem funktionierenden Informationssicherheits-Management.
Wir bewerten den Einsatz von KI-Systemen in Ihrem Unternehmen und begleiten Sie bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem EU AI Act.
Ein fester Ansprechpartner begleitet Ihr Unternehmen durchgängig – keine wechselnden Kontakte, keine Warteschleifen.
Dokumentation, Kommunikation und Nachweise laufen über digitale, nachvollziehbare Prozesse statt verstreute E-Mails und Ordner.
Bei Rückfragen, Vorfällen oder Fristen erhalten Sie zeitnah eine fundierte Einschätzung – planbar für Ihren Arbeitsalltag.
Alle Maßnahmen werden so dokumentiert, dass sie im Ernstfall gegenüber Aufsichtsbehörden und Gerichten Bestand haben.
Wir erfassen den Status quo Ihrer Datenverarbeitung, bestehenden Dokumentation und technischen Infrastruktur.
Wir bewerten Verarbeitungen nach Risiko und leiten priorisierten Handlungsbedarf ab.
Wir setzen die notwendigen Maßnahmen um – von Dokumentation bis technischer Konfiguration – gemeinsam mit Ihrem Team.
Wir beobachten Änderungen in Recht und Unternehmen und passen Maßnahmen kontinuierlich an.
Von Onlineshops bis stationärem Handel: rechtssichere Kundendaten- und Trackingprozesse für Unternehmen mit hohem Kundendatenaufkommen.
Datenschutz für Produktion, Lieferketten und vernetzte Anlagen – abgestimmt auf komplexe, oft internationale Unternehmensstrukturen.
Pragmatische Lösungen für Betriebe ohne eigene Rechtsabteilung – verständlich erklärt und direkt im Arbeitsalltag umsetzbar.
Besonders sensible Daten erfordern besonders sorgfältige Prozesse – abgestimmt auf die Anforderungen von Praxen und Gesundheitsdienstleistern.
Auftragsverarbeitung, Cloud-Infrastruktur und technische Maßnahmen auf Augenhöhe – für Unternehmen, die selbst häufig als Auftragsverarbeiter agieren.
Verlässliche Prozesse für Kanzleien, Agenturen und Beratungen mit hohem Datenaufkommen und besonderem Vertraulichkeitsanspruch.
DSGVO-konforme Shop-Software, Tracking und Zahlungsabwicklung – für Online-Händler mit hohem technischem Tool-Einsatz.
Rechtssicherer Umgang mit Mandantendaten, Kanzleisoftware und externen Dienstleistern – abgestimmt auf die besonderen Vertraulichkeitspflichten steuerberatender Berufe.
Besonders sensible Gesundheitsdaten erfordern besonders sorgfältige Prozesse – praxisnah umsetzbar im engen Praxisalltag.
Datenschutz für Werbe-, Digital- und Kommunikationsagenturen mit hohem Tool- und Kampagneneinsatz für ihre Kunden.
Vier kurze, unverbindliche Selbsteinschätzungen – ganz ohne Anmeldung.
Acht Fragen genügen für eine erste, unverbindliche Einschätzung: Wie gut ist Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich aufgestellt – und wo liegt der größte Handlungsbedarf?
Jetzt startenOb ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss, hängt von mehreren Faktoren ab – nicht nur von der Mitarbeiterzahl. Diese Pflichtprüfung gibt eine erste, unverbindliche Einschätzung.
Jetzt startenDer EU AI Act betrifft mehr Unternehmen, als viele annehmen. Dieser Schnellcheck gibt eine erste Einschätzung, welche Pflichten für Ihren KI-Einsatz relevant sein könnten.
Jetzt startenDiese Analyse bewertet acht zentrale Dimensionen Ihres Datenschutz-Managements und ordnet Ihr Unternehmen einem von drei Reifegraden zu.
Jetzt startenPraxisnahe Anleitungen und aktuelle Fristen zu DSGVO, EU AI Act und Informationssicherheit.
Die Verantwortung für Datenschutzthemen liegt bei uns – die Geschäftsführung wird operativ entlastet.
Alle Maßnahmen basieren auf aktueller Rechtslage und werden nachvollziehbar dokumentiert.
Klare Prioritäten statt langer Konzeptphasen – Maßnahmen werden zügig wirksam.
Lösungen, die im Arbeitsalltag tatsächlich funktionieren – keine Schubladenkonzepte.
Fundierte, verständliche Beratung ohne Fachjargon und ohne Übertreibung.
Ein Datenschutzbeauftragter ist unter anderem verpflichtend, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, wenn Kerntätigkeiten in einer umfangreichen Überwachung von Personen bestehen oder wenn besonders sensible Daten in größerem Umfang verarbeitet werden. Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Form eine Bestellpflicht besteht.
Bußgelder nach der DSGVO können je nach Verstoß bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen – zusätzlich zu möglichen Reputationsschäden und Schadensersatzforderungen Betroffener. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach Schwere, Dauer und Kooperationsbereitschaft des Unternehmens.
Ja. Als externer Datenschutzbeauftragter sind wir der zentrale Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und stimmen Anfragen, Meldungen und Rückfragen direkt mit ihnen ab – transparent abgestimmt mit Ihrer Geschäftsführung.
Wir bewerten, welche KI-Systeme in Ihrem Unternehmen unter den EU AI Act fallen, welcher Risikoklasse sie zuzuordnen sind und welche Pflichten sich daraus ergeben – und begleiten Sie bei der praktischen Umsetzung.
Nach einem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie zeitnah eine Einschätzung zum weiteren Vorgehen. Die konkrete Startphase richtet sich nach dem Umfang der bestehenden Dokumentation und wird gemeinsam mit Ihnen terminiert.
Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch und erfahren Sie, wie DSGVO.tech Ihr Unternehmen nachhaltig entlasten kann.