Glossar

Welche Pflichten hat ein Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO?

FAQ

Häufige Fragen zu „Welche Pflichten hat ein Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO?“

Darf ein Auftragsverarbeiter eigenständig entscheiden, wie er Daten nutzt?

Nein, ein Auftragsverarbeiter darf ausschließlich nach dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen handeln – eigene Zweckänderungen sind unzulässig.

Muss jeder Subunternehmer eines Auftragsverarbeiters genehmigt werden?

Ja, der Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter bedarf grundsätzlich der vorherigen Genehmigung – allgemein oder spezifisch – durch den Verantwortlichen.

Was passiert, wenn ein Auftragsverarbeiter gegen seine Pflichten verstößt?

Er kann selbst haftbar gemacht werden und wird bei eigenmächtiger Zweckbestimmung datenschutzrechtlich wie ein Verantwortlicher behandelt.

Fragen zu Welche Pflichten hat ein Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO??

Wir prüfen unverbindlich, was das für Ihr Unternehmen konkret bedeutet – und wie DSGVO.tech Sie dabei entlasten kann.