Ratgeber · Verträge

AVV mit Dienstleistern abschließen: Worauf Sie achten müssen

Aktualisiert am 01.06.2026

Kaum ein Unternehmen kommt ohne externe Dienstleister aus, die Daten im Auftrag verarbeiten. Diese Anleitung zeigt, wie Sie AV-Verträge systematisch identifizieren, prüfen und abschließen.

Schritt 01

Alle relevanten Dienstleister identifizieren

Erstellen Sie eine Liste aller Software- und Cloud-Dienste, die personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten – von Hosting bis Newsletter-Tool.

Schritt 02

Prüfen, ob tatsächlich Auftragsverarbeitung vorliegt

Klären Sie im Einzelfall, ob eine echte Auftragsverarbeitung oder ggf. gemeinsame Verantwortlichkeit vorliegt – die vertragliche Grundlage unterscheidet sich.

Schritt 03

Vorlagen der Anbieter prüfen

Viele Anbieter stellen eigene AVV-Vorlagen bereit – prüfen Sie diese auf Vollständigkeit nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO, statt sie ungeprüft zu unterschreiben.

Schritt 04

Technische und organisatorische Maßnahmen einfordern

Lassen Sie sich die TOM des Dienstleisters konkret beschreiben und als Anlage zum Vertrag beifügen – pauschale Formulierungen genügen nicht.

Schritt 05

Subunternehmer-Regelung prüfen

Klären Sie, ob und wie der Dienstleister weitere Subunternehmer einbindet und ob Sie darüber informiert oder um Zustimmung gebeten werden.

Schritt 06

Drittlandtransfer bewerten

Prüfen Sie, ob Daten außerhalb der EU verarbeitet werden, und stellen Sie sicher, dass die erforderlichen Garantien – etwa Standardvertragsklauseln – vorliegen.

Schritt 07

Abgeschlossene Verträge zentral verwalten

Führen Sie eine Übersicht aller AV-Verträge inklusive Laufzeit und letzter Prüfung, um Aktualisierungen nicht zu verpassen.

FAQ

Häufige Fragen

Reicht eine mündliche Vereinbarung mit dem Dienstleister aus?

Nein, ein AVV muss schriftlich oder in einem elektronischen Format abgeschlossen werden.

Muss ich jede AVV-Vorlage eines Anbieters ungeprüft akzeptieren?

Nein, auch vorformulierte AVV sollten auf Vollständigkeit geprüft werden – insbesondere bei TOM- und Subunternehmerregelungen.

Wie oft sollten bestehende AV-Verträge überprüft werden?

Empfehlenswert ist eine jährliche Überprüfung sowie eine Prüfung bei jeder wesentlichen Änderung der Dienstleistung.

Unterstützung bei der Umsetzung gewünscht?

Wir übernehmen die Umsetzung für Sie – oder begleiten Ihr Team dabei, Schritt für Schritt.